1. Förderung der Wohneigentumsbildung

 

Fördergegenstand 1
WohneigentumInnen-
stadtRichtlinie für Selbstnutzer

für die Instandsetzung von Wohnraum für Selbstnutzer mit geringem oder mittleren Einkommen

Förderhöhe

Grundförderung 12.000 €
Zusatzförderung
12.000 € für Bestandsmaßnahmen (gem.1a)
+ 5.000 € pro Kind / HH mit schwerbehinderten Angehörigen
Kombinierbar mit Darlehen der KfW(Ansprechpartner ist in der Regel die Hausbank) und weiteren Förderprogrammen des Bundes und der EU

Voraussetzungen

Einkommensgrenzen (Summe der positiven Einkünfte aller Haushaltsmitglieder über 2 Jahre) / Geringverdiener
Bauherr 70.000 €
Partner 50.000 €
Jede weitere Person 30.000 €

Fördergegenstand 2
Städtebaufördermittel

Die Inanspruchnahme der Wohnraumförderung verbleibenden, unrentierlichen Kosten des Bauvorhabens können mit Städtebaufördermitteln (Zuschuss) unterstützt werden. Darüber, ob eine solche Förderung für das einzelne Grundstück oder Gebäude in Frage kommt, beraten die jeweiligen Stadtverwaltungen. Die Bedingungen sind jedoch von Stadt und Stadt und auch von Objekt zu Objekt unterschiedlich. Nehmen Sie in jedem Fall vor Maßnahmenbeginn die Beratungsangebote der jeweiligen Stadtverwaltung wahr.

Fördergegenstand 3
Energieeinsparung bei selbstgenutzten Wohnimmobilien in Innenstädten

Für Neubauten vor dem 3. Oktober 1990.
Energetische Sanierung mindestens 500 EUR/m2 Wohnfläche. Die Förderung gewährt großzügige Einkommensgrenzen.

Förderhöhe

Mindesteigenleistung von 15% gefordert. Die Grundförderung beträgt 18.000 EUR. F ür Haushalte mit geringem Einkommen kann ein weiterer Zuschuss gewährt werden.
Kombinierbar mit Darlehen der KfW und weiteren Förderprogrammen des Bundes und der EU.

Fördergegenstand 4
KfW – „Wohnraum modernisieren“

Förderung für bestehende Wohneinheiten für Modernisierungs- und CO2-Minderungsmaßnahmen für vermietete sowie für selbstgenutzte Immobilien

Förderhöhe

In Form eines zinsgünstigen Darlehens kann eine Förderung bis zu 100% gewährleistet werden, maximal jedoch 100.000 €.
Kombinierbar mit weiteren KfW – Darlehen (Ansprechpartner ist in der Regel die Hausbank), Städtebauförderung

Fördergegenstand 5
KfW – „Wohnraum modernisieren“

Förderung für Eigenheime oder Eigentumswohnungen. Für den Kaufpreis, die Baukosten, die Kosten für die Modernisierung, die Instandsetzung, die Umbaumaßnahmen und die Nebenkosten wird eine Förderung gewährt.

Förderhöhe

Bis zu 30% der Gesamtkosten, höchstens 100.000 €.
Kombinierbar mit weiteren KfW – Darlehen (Ansprechpartner ist in der Regel die Hausbank), Städtebauförderung

Fördergegenstand 6
KfW – „Energieeffizient sanieren“

Förderung für den Ersterwerb eines sanierten Hauses (auch Eigentumswohnung). Für alle Maßnahmen, die zur Erreichung eines KfW-Effizienzhauses beitragen und für Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen.

Förderhöhe

KfW-Effizienzhais 70 – 17,5 % (max. 13.125 €). KfW-Effizienzhais 100 – 10 % (max. 7.500 €). Einzelmaßnahmen oder Einzelmaßnahmenkombinationen – 5 % (max. 2.500 €)

Voraussetzungen

Einkommensgrenzen (Summe der positiven Einkünfte aller Haushaltsmitglieder über 2 Jahre) / Geringverdiener
Bauherr 70.000 / 50.000 €
Partner 50.000 / 25.000 €
Jede weitere Person 30.000 / 15.000 €

Eigenleistungen (grundsätzlich 15% der Gesamtkosten)
Selbstnutzung mindestens 10 Jahre lang

Ansprechpartner

KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau (Ansprechpartner ist in der Regel die Hausbank)

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum in Innenstädten (WohneigentumInnenstadtR)

 

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