4. Steuerliche Absetzbarkeit im Sanierungsgebiet

 

Fördergegenstand
§ 7h EStG
§ 7i EStG (Baudenkmale)

 

a) Herstellungskosten von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen i.S. § 177 BauGB

b) Anschaffungskosten für Gebäude, die wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben sollen i.V.m. a)

Förderhöhe

a) 8 Jahre lang mit 9%
weitere 4 Jahre mit 7%

b) Jahr des Maßnahmenabschlusses + 11 Jahre

Fördergegenstand
§ 10f EStG

Herstellungskosten / Erhaltungsaufwand in Gebäuden,
die zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden

Förderhöhe

10 Jahre mit 9% wie Sonderausgaben absetzbar

Fördergegenstand
§ 11a EStG
§ 11b EStG (Baudenkmale)

Erhaltungsaufwand für Maßnahmen i.S. § 177 BauGB

Förderhöhe

auf 2 bis 5 Jahre gleichmäßig verteilt

Voraussetzungen

Abschluss eines Vertrages mit der Stadt Teltow vor Beginn der Maßnahmen

Ansprechpartner

Steuerberater / Finanzamt

Rechtsgrundlage

§§ 7 h, 10 f und 11a Einkommenssteuergesetz (EStG)

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