4. Steuerliche Absetzbarkeit im Sanierungsgebiet
Fördergegenstand
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a) Herstellungskosten von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen i.S. § 177 BauGB b) Anschaffungskosten für Gebäude, die wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben sollen i.V.m. a) |
Förderhöhe |
a) 8 Jahre lang mit 9% b) Jahr des Maßnahmenabschlusses + 11 Jahre |
Fördergegenstand |
Herstellungskosten / Erhaltungsaufwand in Gebäuden, |
Förderhöhe |
10 Jahre mit 9% wie Sonderausgaben absetzbar |
Fördergegenstand |
Erhaltungsaufwand für Maßnahmen i.S. § 177 BauGB |
Förderhöhe |
auf 2 bis 5 Jahre gleichmäßig verteilt |
Voraussetzungen |
Abschluss eines Vertrages mit der Stadt Teltow vor Beginn der Maßnahmen |
Ansprechpartner |
Steuerberater / Finanzamt |
Rechtsgrundlage |
§§ 7 h, 10 f und 11a Einkommenssteuergesetz (EStG) |