Sanierungsrechtliche Genehmigung

Sanierungsrechtliche Genehmigung

Gem. § 144 BauGB unterliegen die folgenden Vorhaben einer sanierungsrechtlichen Genehmigungspflicht:

  • Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen (d.h. Vorhaben nach § 29 BauGB)
  • Vereinbarungen zur Begründung oder Verlängerung schuldrechtlicher Vertragsverhältnisse über den Gebrauch oder die Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils auf bestimmte Zeit von mehr als einem Jahr;
  • Die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks;
  • Die Bestellung und die Veräußerung eines Erbbaurechts;
  • Die Beseitigung baulicher Anlagen;
  • Die Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Grunddienstbarkeit;
  • Die Teilung eines Grundstücks.

Keiner sanierungsrechtlichen Genehmigung bedürfen Maßnahmen, die lediglich der Unterhaltung von Gebäuden dienen, d.h. Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten.

 

Bei wem die sanierungsrechtliche Genehmigung zu beantragen ist, hängt davon ab, ob für die beabsichtigte Maßnahme ohnehin ein Bauantrag gestellt werden muss oder nicht. Die Sanierungsgenehmigung wird im Baugenehmigungsverfahren mit der Baugenehmigung durch den Landkreis Potsdam-Mittelmark erteilt.

Ist kein Bauantrag notwendig (etwa beim Austausch von Fenstern), wird das Gebäude dadurch aber dennoch verändert, ist der Antrag bei der Stadt Teltow, Fachbereich 3 Stadtentwicklung und Wohnen zu stellen.

In jedem Fall ist eine kostenlose Beratung durch Stadt und/oder Sanierungsträger ratsam.

 

Denkmalrechtliche Erlaubnis

Wer ein in der Denkmalliste aufgeführtes Denkmal instand setzen, modernisieren, umgestalten, verändern oder anderweitig in den Denkmalbestand eingreifen möchte, bedarf einer Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde. Gegebenfalls erfordern auch Maßnahmen in der Nähe von Denkmalen einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis. Fast die ganze Altstadt liegt in einem Denkmalbereich, wofür diese Regelungen ebenfalls gelten.

Bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben ist die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis Bestandteil der Baugenehmigung. Bei baugenehmigungsfreien Vorhaben (z.B. Instandsetzungen, Reparaturen) ist die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Denkmalschutzbehörde (Landkreis Potsdam-Mittelmark) gesondert zu beantragen.

 

Entlassung aus dem Sanierungsgebiet

Eigentümer können auf Antrag an die Stadt Teltow vorzeitig aus dem Sanierungsgebiet entlassen werden, wenn die Sanierungsziele für das Grundstück erreicht sind. Damit entfallen die oben aufgeführten Genehmigungspflichten. Mit Entlassung aus dem Sanierungsgebiet wird der Pfeil Ausgleichsbetrag fällig.

 

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