Fördermöglichkeiten

Im Sanierungsgebiet stehen Ihnen mehrere Fördermöglichkeiten offen: Zunächst kann Ihnen zum Kauf von Wohneigentum ein Zuschuss gem. WohneigentumInnenstadtRichtlinie (WohneigentumInnenstadtR) des Landes Brandenburg gewährt werden. Ferner stehen im Sanierungsgebiet Städtebaufördermittel zur Modernisierung und Instandsetzung stadtbildprägender Gebäude von bis zu 40% der förderfähigen Baukosten zur Verfügung. Die Sanierung von Mietwohnungen und der Neubau in einer Baulücke können ebenfalls bezuschusst werden. Daneben können unter Anwendung der §§ 7 h, 10 f und 11 a des Einkommenssteuergesetzes (EStG) Steuervergünstigungen für Herstellungskosten, Anschaffungskosten und Erhaltungsaufwand von Gebäuden im Sanierungsgebiet gewährt werden. Voraussetzung der Inanspruchnahme der erhöhten Absetzung ist ein Vertrag mit der Stadt Teltow, der vor der Baumaßnahme abgeschlossen wird.

  1. Förderung der Wohneigentumsbildung Pfeil Mehr ...
  2. Förderung für die Sanierung von Mietwohnungen Pfeil Mehr ...
  3. Förderung für den Neubau in einer Baulücke Pfeil Mehr ...
  4. Steuerliche Absetzbarkeit Pfeil Mehr ...

Als Ansprechpartner zu den Fördermöglichkeiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung Pfeil zum Kontakt

 

Darüber hinaus prüfen die Kundenberater der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) in einer kostenlosen Beratung mit Ihnen, welche Fördermittel (Darlehen oder Zuschuss) in Anspruch genommen werden können und mit welchen Krediten der Kfw-Förderbank (Ansprechpartner ist in der Regel die Hausbank) diese möglicherweise ergänzt werden können.

 

Ansprechpartner ist die InvestitionsBank des Landes Brandenburg

Steinstr. 104-106
14480 Potsdam
Telefon 0331 / 660 - 1322
Fax 0331 / 660 - 1491
Internet externer Link www.ilb.de

 

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